Wegfall der Hinzuverdienstgrenze seit dem 01.01.2023 – Bedeutung für Altersrentner

 

Gesetzliche Neuregelung mit weitreichenden Folgen

 

Zum 1. Januar 2023 ist eine zentrale Änderung im Rentenrecht in Kraft getreten:
Die bislang geltende Hinzuverdienstgrenze für Altersrentner wurde vollständig aufgehoben. Seitdem können Bezieher einer Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass es zu einer Kürzung der laufenden Rente kommt.

 

Die Neuregelung betrifft Rentnerinnen und Rentner mit vorgezogenen Altersrenten.

 

Rechtslage bis zum 31.12.2022

 

Bis Ende 2022 galt für vorgezogene Altersrenten eine jährliche Hinzuverdienstgrenze. Wurde diese überschritten, erfolgte eine anteilige oder vollständige Rentenkürzung. Zwar wurden die Grenzen während der Corona-Pandemie zeitweise deutlich angehoben, das Grundprinzip der Anrechnung blieb jedoch bestehen.

 

Diese Regelung führte in der Praxis häufig zu:

  • Unsicherheiten bei der Arbeitsaufnahme

  • Ungewollten Rentenminderungen

  • Komplexen Berechnungen durch die Rentenversicherung

 

Neue Rechtslage seit dem 01.01.2023

 

Mit Wirkung zum 01.01.2023 wurde die Hinzuverdienstgrenze für Altersrenten ersatzlos gestrichen.

 

Seitdem gilt:

  • Altersrentner dürfen unbegrenzt hinzuverdienen

  • Eine Kürzung der Altersrente erfolgt nicht mehr

  • Dies gilt auch für vorgezogene Altersrenten

  • Die Regelung ist unabhängig von der Höhe des Einkommens

Die Änderung soll insbesondere den flexiblen Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand erleichtern und dem Arbeitsmarkt zusätzliche Fachkräfte erhalten.

 

Für welche Rentenarten gilt der Wegfall?

 

Altersrenten

 

Der Wegfall der Hinzuverdienstgrenze gilt für alle Altersrenten, unter anderem:

  • Regelaltersrente

  • Altersrente für langjährig Versicherte

  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte

  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen

 

Erwerbsminderungsrenten

 

Für Erwerbsminderungsrenten gilt die Neuregelung ausdrücklich nicht. Hier bestehen weiterhin jährliche Hinzuverdienstgrenzen, deren Überschreitung zu Rentenminderungen oder zum Wegfall des Rentenanspruchs führen kann.

Eine genaue Prüfung ist in diesen Fällen unerlässlich.

 

Auswirkungen auf Steuern und Sozialversicherung

 

Der Wegfall der Hinzuverdienstgrenze bedeutet keine vollständige Freistellung von Abgaben.

 

Steuerliche Aspekte

  • Hinzuverdienst unterliegt der Einkommensteuer

  • Rente und Arbeitseinkommen werden zusammengerechnet

  • Häufig entsteht eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung

 

Kranken- und Pflegeversicherung

  • Gesetzlich krankenversicherte Rentner zahlen ggf. Beiträge auf weitere Einkünfte

  • für gesetzlich krankenversicherte Rentner mit Hinzuverdienst können sich Auswirkungen auf den Krankengeldanspruch ergeben

 

Beratungsbedarf trotz Wegfall der Grenze

 

In der Beratungspraxis zeigt sich, dass der Wegfall der Hinzuverdienstgrenze häufig fehlinterpretiert wird. Typische Problemfelder sind:

  • Unerwartete Steuerbelastungen

  • Auswirkungen auf Krankenversicherungsbeiträge

  • Wechselwirkungen mit Betriebsrenten oder Versorgungsbezügen

  • Fehlende Abstimmung mit dem Rentenbeginn

Eine individuelle rentenrechtliche Beratung bleibt daher auch nach der Gesetzesänderung sinnvoll.

 

Fazit

 

Der Wegfall der Hinzuverdienstgrenze seit dem 01.01.2023 stellt eine wesentliche Vereinfachung im Rentenrecht dar. Altersrentner können seitdem uneingeschränkt arbeiten und hinzuverdienen, ohne eine Kürzung ihrer Rente befürchten zu müssen.

 

Gleichzeitig bleiben steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen weiterhin von großer Bedeutung. Eine frühzeitige und fachkundige Beratung hilft, finanzielle Nachteile zu vermeiden und den Übergang in den Ruhestand optimal zu gestalten.

 

Trotz der gesetzlichen Vereinfachung durch den Wegfall der Hinzuverdienstgrenze empfiehlt rentenberater-leipzig.de, die individuelle Renten-, Steuer- und Krankenversicherungssituation vor Aufnahme oder Ausweitung einer Beschäftigung im Rentenbezug oder bei Hinzutritt der Rente bei laufender Beschäftigung fachkundig prüfen zu lassen.

 

Insbesondere bei vorgezogenen Altersrenten, zusätzlichen Versorgungsbezügen, selbstständiger Tätigkeit oder privater Krankenversicherung können sich Auswirkungen ergeben, die ohne rechtzeitige Beratung zu finanziellen Nachteilen führen.

 

Eine frühzeitige und unabhängige rentenrechtliche Beratung hilft, die neuen Gestaltungsmöglichkeiten rechtssicher und wirtschaftlich sinnvoll zu nutzen.

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