Wegfall der Hinzuverdienstgrenze seit dem 01.01.2023 – Bedeutung für Altersrentner
Gesetzliche Neuregelung mit weitreichenden Folgen
Zum 1. Januar 2023 ist eine zentrale Änderung im Rentenrecht in Kraft getreten:
Die bislang geltende Hinzuverdienstgrenze für Altersrentner wurde vollständig aufgehoben. Seitdem können Bezieher einer Altersrente unbegrenzt
hinzuverdienen, ohne dass es zu einer Kürzung der laufenden Rente kommt.
Die Neuregelung betrifft Rentnerinnen und Rentner mit vorgezogenen Altersrenten.
Rechtslage bis zum 31.12.2022
Bis Ende 2022 galt für vorgezogene Altersrenten eine jährliche Hinzuverdienstgrenze. Wurde diese überschritten, erfolgte eine anteilige oder vollständige Rentenkürzung. Zwar wurden die Grenzen während der Corona-Pandemie zeitweise deutlich angehoben, das Grundprinzip der Anrechnung blieb jedoch bestehen.
Diese Regelung führte in der Praxis häufig zu:
-
Unsicherheiten bei der Arbeitsaufnahme
-
Ungewollten Rentenminderungen
-
Komplexen Berechnungen durch die Rentenversicherung
Neue Rechtslage seit dem 01.01.2023
Mit Wirkung zum 01.01.2023 wurde die Hinzuverdienstgrenze für Altersrenten ersatzlos gestrichen.
Seitdem gilt:
-
Altersrentner dürfen unbegrenzt hinzuverdienen
-
Eine Kürzung der Altersrente erfolgt nicht mehr
-
Dies gilt auch für vorgezogene Altersrenten
-
Die Regelung ist unabhängig von der Höhe des Einkommens
Die Änderung soll insbesondere den flexiblen Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand erleichtern und dem Arbeitsmarkt zusätzliche Fachkräfte erhalten.
Für welche Rentenarten gilt der Wegfall?
Altersrenten
Der Wegfall der Hinzuverdienstgrenze gilt für alle Altersrenten, unter anderem:
-
Regelaltersrente
-
Altersrente für langjährig Versicherte
-
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
-
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Erwerbsminderungsrenten
Für Erwerbsminderungsrenten gilt die Neuregelung ausdrücklich nicht. Hier bestehen weiterhin jährliche Hinzuverdienstgrenzen, deren Überschreitung zu Rentenminderungen oder zum Wegfall des Rentenanspruchs führen kann.
Eine genaue Prüfung ist in diesen Fällen unerlässlich.
Auswirkungen auf Steuern und Sozialversicherung
Der Wegfall der Hinzuverdienstgrenze bedeutet keine vollständige Freistellung von Abgaben.
Steuerliche Aspekte
-
Hinzuverdienst unterliegt der Einkommensteuer
-
Rente und Arbeitseinkommen werden zusammengerechnet
-
Häufig entsteht eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung
Kranken- und Pflegeversicherung
-
Gesetzlich krankenversicherte Rentner zahlen ggf. Beiträge auf weitere Einkünfte
-
für gesetzlich krankenversicherte Rentner mit Hinzuverdienst können sich Auswirkungen auf den Krankengeldanspruch ergeben
Beratungsbedarf trotz Wegfall der Grenze
In der Beratungspraxis zeigt sich, dass der Wegfall der Hinzuverdienstgrenze häufig fehlinterpretiert wird. Typische Problemfelder sind:
-
Unerwartete Steuerbelastungen
-
Auswirkungen auf Krankenversicherungsbeiträge
-
Wechselwirkungen mit Betriebsrenten oder Versorgungsbezügen
-
Fehlende Abstimmung mit dem Rentenbeginn
Eine individuelle rentenrechtliche Beratung bleibt daher auch nach der Gesetzesänderung sinnvoll.
Fazit
Der Wegfall der Hinzuverdienstgrenze seit dem 01.01.2023 stellt eine wesentliche Vereinfachung im Rentenrecht dar. Altersrentner können seitdem uneingeschränkt arbeiten und hinzuverdienen, ohne eine Kürzung ihrer Rente befürchten zu müssen.
Gleichzeitig bleiben steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen weiterhin von großer Bedeutung. Eine frühzeitige und fachkundige Beratung hilft, finanzielle Nachteile zu vermeiden und den Übergang in den Ruhestand optimal zu gestalten.
Trotz der gesetzlichen Vereinfachung durch den Wegfall der Hinzuverdienstgrenze empfiehlt rentenberater-leipzig.de, die individuelle Renten-, Steuer- und Krankenversicherungssituation vor Aufnahme oder Ausweitung einer Beschäftigung im Rentenbezug oder bei Hinzutritt der Rente bei laufender Beschäftigung fachkundig prüfen zu lassen.
Insbesondere bei vorgezogenen Altersrenten, zusätzlichen Versorgungsbezügen, selbstständiger Tätigkeit oder privater Krankenversicherung können sich Auswirkungen ergeben, die ohne rechtzeitige Beratung zu finanziellen Nachteilen führen.
