Der Anspruch auf Grundrente setzt mindestens 33 Jahre sogenannter Grundrentenzeiten voraus. Hierzu zählen neben Beitragszeiten aus einer Beschäftigung unter anderem auch Kindererziehungszeiten und Beitragszeiten wegen der Pflege von Angehörigen.
Wurde im Durchschnitt ein Höchstwert von 80 % des Durchschnittsverdienstes nicht überschritten, jedoch mindestens 30 % des Durchschnittsverdienstes erreicht, wird ein Zuschlag zur Rente ermittelt. Der Zuschlag wird durch Verdopplung des Durchschnittswertes ermittelt, wobei die Anhebung auf höchstens 80 % des Durchschnittsverdienstes begrenzt ist. Der Zuschlag wird dann um 12,5 % gekürzt. Der Zuschlag wird für höchstens 35 Jahre ermittelt.
Wegen der Komplexität der Berechnung kann grundsätzlich keine pauschale Auskunft dazu erteilt werden, ob und ggf. in welcher Höhe sich im Einzelfall ein Zuschlag ergibt.
Beträgt das Monatseinkommen mehr als 1.250 EUR (Alleinstehende) bzw. 1.960 EUR (Verheiratete) wird das Einkommen zu 60 % auf den Zuschlag angerechnet. Übersteigt das Monatseinkommen einen Betrag von 1.600 EUR (Alleinstehende) bzw. 2.300 EUR (Verheiratete) wird das Einkommen zu 100 % angerechnet.
Es wird jedoch nicht etwa das laufende Einkommen, sondern das Einkommen des vorletzten Jahres vor Rentenbeginn berücksichtigt. Dies führt vielfach zu einer Nichtzahlung des Grundrentenzuschlags in den ersten zwei Jahren des Rentenbezugs, obwohl der Grundrentenzuschlag eigentlich zustehen würde.
Die Grundrente ist von Amts wegen bei der Rentenberechnung zu berücksichtigen. Ein gesonderter Antrag ist hierzu nicht erforderlich. Mittlerweile wird bei neuen Rentenbescheiden der Anspruch auf Grundrentenzuschlag mit geprüft.
Für Altrentner ist im Moment noch Geduld gefragt. Die Ansprüche werden nach und nach von Amts wegen überprüft und wird ein Anspruch auf Grundrente festgestellt, werden die Beträge ab 01.01.2021 nachgezahlt. Sofern bis Ende 2022 kein Bescheid über die Grundrente erteilt worden ist, kann ab frühestens 01.01.2023 ein Antrag auf Prüfung der Berechnung gestellt werden.
Gern stehen wir Ihnen für weitere Auskünfte zur Grundrente sowie zur Berechnung des individuellen Anspruchs auf Grundrente zur Verfügung.
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