Doch wie erkennt man Fehler und was ist zu tun, um eine Korrektur durchzusetzen? Zunächst sollten die Daten im Rentenbescheid mit den eigenen Versicherungsnachweisen abgeglichen werden. Fehlende Zeiträume oder unzutreffende Arbeitsverdienste können hierdurch meist schnell erkannt werden. Andere Fehler können hingegen nur durch Fachleute aufgedeckt werden. Hierzu zählen die fehlerhafte Umsetzung gesetzlicher Bestimmungen, die Nichtbeachtung von Sonder- bzw. Neuregelungen für bestimmte Personenkreise (z.B. Reichsbahner, Angehörige von Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der DDR, Altersrentner nach EM-Rente u.a.) oder die ungenügende Berücksichtigung einschlägiger Rechtsprechung.
Ist die Rente nicht richtig berechnet, kann bei der Rentenversicherung auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist und jahrelangem Rentenbezug eine Überprüfung beantragt werden. Sofern sich eine Nachzahlung ergibt, ist diese im Normalfall bis zu vier Kalenderjahre rückwirkend vor dem Zeitpunkt des Überprüfungsantrags zu leisten.
Da sich allerdings nicht jede Korrektur rentensteigernd auswirkt und in Einzelfällen auch Rentenminderungen eintreten können, sollte vorab fachkundiger Rat bei einem gerichtlich registrierten Rentenberater eingeholt werden. Hier wird die Rentenberechnung umfassend geprüft und berechnet, wie sich Änderungen auf die Rentenhöhe auswirken. Außerdem werden Ansprüche gegenüber den Sozialversicherungsträgern in Antrags-, Widerspruchs- und Klageverfahren verfolgt. Fachkundiger Rat und Unterstützung durch einen Rentenberater ist besonders in Fällen mit umfangreichen Versicherungsbiografien sowie bei Vorliegen von Sondersachverhalten meist unerlässlich. Die Inanspruchnahme der Leistungen eines Rentenberaters ist außerdem im Falle von Unstimmigkeiten in Bescheiden sowie bei Streitigkeiten mit Sozialleistungsträgern empfehlenswert.
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