Rentenempfänger, die freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, zahlen ihre Beiträge selbst. Häufig fällt die Beitragsbelastung jedoch unverhältnismäßig hoch aus, denn bei niedrigen Renten werden die Beiträge nicht aus der tatsächlichen Rente, sondern nach einem fiktiven Mindesteinkommen berechnet. Die hohe Beitragsbelastung wird auch durch den Beitragszuschuss der Rentenversicherung nur teilweise abgemildert. Die Beitragsbelastung durch Inanspruchnahme einer Teilrente und Eintritt in die Familienversicherung zu umgehen, war bislang aufgrund der fest vorgegebenen Teilrenten meist nicht lukrativ.
Ab 01.07.2017 eröffnet nun die Flexirente die Möglichkeit, die Rente als frei wählbare Teilrente in Anspruch zu nehmen. Sie kann damit genau soweit gemindert werden, dass die Einkommensgrenze für die
Familienversicherung von derzeit 425,00 EUR (2017) eingehalten wird. Insbesondere für Frauen, die Kinder erzogen haben, kann dieses Ziel mitunter bereits mit einer geringen Rentenminderung erreicht
werden. Bei der Prüfung der Einkommensgrenze wird nämlich der Teil der Rente, der auf Kindererziehungszeiten beruht, nicht berücksichtigt. Das bedeutet, je höher der Anteil aus Kindererziehungszeiten
ist, desto geringer ist die notwendige Minderung der Rente.
Werden die Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllt, endet die freiwillige Krankenversicherung. Die Teilrente wird dann ohne Abzüge jedoch auch ohne Beitragszuschuss geleistet. Im
Ergebnis steht dann trotz eines niedrigeren Rentenzahlbetrages mehr Einkommen zur Verfügung, da die Beitragsbelastung zur Krankenversicherung entfällt.
Zur optimalen Gestaltung muss die erforderliche Teilrente im Einzelfall ermittelt werden. Durch die jährliche Änderung des Grenzbetrages für die Familienversicherung sowie die alljährliche
Rentenanpassung macht sich eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Teilrente erforderlich. Hierfür steht Ihnen das Büro der Rentenberatung Schilbach gern zur Verfügung.
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