Der Bundestag hat beschlossen, im Rahmen der Gesetzespakete zur sozialen Sicherung aufgrund des Coronavirus einen höheren Hinzuverdienst zur Rente zu ermöglichen. Die bisherige Hinzuverdienstgrenze zur Altersrente von 6.300,- EUR pro Kalenderjahr wurde für 2020 auf 44.590,- EUR angehoben und steigt für 2021 auf 46.060,- EUR. Ergänzend wird der Hinzuverdienstdeckel für 2020 und 2021 außer Kraft gesetzt. Die Regelungen wurden bis 31.12.2022 verlängert. Damit sollten sich für einen Großteil der Rentner und Rentenberechtigten nahezu unbegrenzte Hinzuverdienstmöglichkeiten vor Vollendung der Regelaltersgrenze ergeben.
Die Änderung soll Weiterarbeit und die Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach dem Renteneintritt für systemrelevante Berufe erleichtern. Die Regelung gilt jedoch ohne Einschränkung für alle Rentenberechtigten. Wie bereits bisher eröffnen sich damit weitreichende Möglichkeiten zur vorzeitigen Inanspruchnahme einer Altersrente neben einer weiterhin ausgeübten Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit.
Rentenberechtigte, die beabsichtigen 2021 oder 2022 eine Altersrente in Anspruch zu nehmen, sollten vorsorglich so schnell wie möglich einen formlosen Rentenantrag stellen. Hierzu reicht es aus, gegenüber dem Rentenversicherungsträger zunächst zu erklären, eine Rente beanspruchen zu wollen. Diese Erklärung sollte aus Beweisgründen schriftlich per Einschreiben, per Fax oder elektronisch mit qualifizierter Signatur abgegeben werden. Antragsformulare, Angaben zum gewünschten Rentenbeginn sowie Erklärungen zum Hinzuverdienst können dann nachgereicht werden.
Für weitere Fragen sowie zur Interessenvertretung in Rentenantragsverfahren mit und ohne Hinzuverdienst steht Ihnen das Team der Rentenberatung Schilbach gern zur Verfügung.
|
|
|