Raus aus der Privaten Krankenversicherung (PKV) – Wege zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

 

Warum über einen Wechsel aus der PKV nachdenken?

 

Viele privat Krankenversicherte sehen sich im Alter oder bei sinkenden Einkünften mit stark steigenden PKV-Beiträgen konfrontiert. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kann finanzielle Entlastung bringen und langfristig Beiträge sparen.

 

Kann ich überhaupt aus der PKV zurück in die GKV?

Ein freiwilliger oder früherer PKV-Versicherter kann unter bestimmten Voraussetzungen wieder versicherungspflichtig in der GKV werden. Ohne Versicherungspflicht ist ein einfacher Wechsel nicht möglich.

 

1. Pflichtversicherung durch Arbeit oder Einkommen

 

Wenn Sie wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen und Ihr Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt, werden Sie wieder versicherungspflichtig in der GKV. Ebenso kann der Bezug von Arbeitslosengeld I einen Wechsel auslösen.

 

2. GKV-Familienversicherung

 

Wenn Sie nicht selbst versicherungspflichtig sind, kann die beitragsfreie Familienversicherung über einen gesetzlich versicherten Ehepartner möglich sein – vorausgesetzt Sie verdienen unter der Geringfügigkeitsgrenze (Minijob) oder Ihr Gesamteinkommen beträgt monatlich maximal 565,- EUR (2026).

 

3. KVdR – Krankenversicherung der Rentner

 

Für Rentner bestand seit 01.08.2017 nach einer Gesetzesänderung die Möglichkeit, direkt aus der PKV in die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zurückzukehren – wenn die Voraussetzungen erfüllt sind:

  • In der zweiten Hälfte des Erwerbslebens muss zu mindestens 90 % eine Mitgliedschaft in der GKV bestanden haben.

  • Zeiten der Kindererziehung werden pauschal angerechnet.

Diese Rückkehr musste aktiv beantragt werden – eine automatische Prüfung oder Mitteilung durch die Krankenkassen erfolgt nicht.

 

Mit Wirkung ab 01.01.2026 wurde dieser Zugang wieder ausgehebelt. Für Rentner, die bei Rentenbeginn versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbständig tätig waren, gelten diese Ausschlussgründe nunmehr auf Lebenszeit fort. Selbst wenn die Vorversicherungszeit erfüllt ist oder nachträglich erfüllt wird, ist die Begründung der Versicherungspflicht ausgeschlossen.

 

Möglichkeiten auch nach dem 55. Lebensjahr

 

Die verbreitete Annahme, dass ein Wechsel aus der PKV in die GKV nach dem 55. Lebensjahr ausgeschlossen ist, ist nicht absolut richtig. Entscheidend ist nicht allein das Alter, sondern:

  • Ob in den letzten fünf Jahren eine gesetzliche Versicherung bestand, und

  • ob relevante Tatbestände wie Pflichtversicherung eintreten. 

Auch Personen über 55 können z. B. durch niedrigere Einkommen oder über Familienversicherung wieder in die GKV kommen. Allerdings wurden auch diese Möglichkeiten zum 01.01.2026 weiter eingeschränkt.

 

Sonderkündigungsrecht gegenüber der PKV

 

Tritt die gesetzliche Versicherungspflicht oder Familienversicherung ein, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht gegenüber der PKV:

  • Innerhalb von drei Monaten nach Beginn der gesetzlichen Versicherung können Sie die PKV kündigen.

  • Danach ist eine Kündigung nur noch zum Monatsende möglich, an dem der Nachweis über den GKV-Eintritt erbracht wird.

 

 

Ein Ausstieg aus der privaten Krankenversicherung und der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist in Deutschland grundsätzlich möglich, aber an klare rechtliche Voraussetzungen geknüpft.


Ob Pflichtversicherung über Arbeitseinkommen, Familienversicherung, Arbeitslosigkeit oder Rückkehr als Rentner in die KVdR: Es gibt mehrere Wege – die richtige Strategie hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab. 

 

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