Gesetzesänderung ab 01.01.2026: Familienversicherung für privat versicherte Rentner nur noch in engen Ausnahmefällen möglich

 

Seit dem 1. Januar 2026 ist der Zugang zur gesetzlichen Familienversicherung für bisher privat krankenversicherte Rentnerinnen und Rentner im Regelfall ausgeschlossen. Ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) über die Familienversicherung ist damit nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich.

 

Bisherige Rechtslage: Wechsel über Teilrente

 

Bis Ende 2025 konnten privat Versicherte im Rentenalter durch die Inanspruchnahme der Altersrente als Teilrente ihr Einkommen gezielt reduzieren. Lag der Zahlbetrag unter der maßgeblichen Einkommensgrenze und war der Ehepartner oder die Ehepartnerin gesetzlich versichert, war ein beitragsfreier Eintritt in die gesetzliche Familienversicherung möglich.

Diese Gestaltungsmöglichkeit wurde vom Gesetzgeber beendet.

 

Neue Rechtslage seit dem 01.01.2026

 

Grundsätzlich gilt seit dem 01.01.2026:

 

Kein Zugang zur gesetzlichen Familienversicherung für privat krankenversicherte Rentner, wenn die Altersrente nur als Teilrente bezogen wird

 

Wichtige Ausnahmen: Familienversicherung weiterhin möglich

 

Trotz der Gesetzesänderung bestehen weiterhin begrenzte Ausnahmen, in denen eine Aufnahme in die gesetzliche Familienversicherung möglich ist:

 

1. Geringe Altersrente

 

Ein Zugang zur Familienversicherung kann weiterhin bestehen, wenn die gesetzliche Altersrente einen Zahlbetrag von höchstens 565 EUR monatlich (Wert für 2026) nicht überschreitet. In diesen Fällen wird keine missbräuchliche Einkommensgestaltung unterstellt.

 

2. Höhere Rente durch Kindererziehungszeiten

 

Auch bei höheren Renten kann eine Familienversicherung weiterhin möglich sein, wenn die Rente Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten enthält. Der Anteil der Rente aus Kindererziehungszeiten ist bei der Prüfung der Einkommensgrenze für die Familienversicherung herauszurechnen

.

Bedeutung für Rentner und angehende Rentner

 

Die Gesetzesänderung macht deutlich:


Ein Wechsel von der PKV in die GKV im Rentenalter ist nur noch in klar definierten Ausnahmefällen möglich. Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, hängt von der konkreten Rentenzusammensetzung und dem Zahlbetrag ab.

 

rentenberater-leipzig.de prüft für Sie:

  • ob ein Ausnahmefall für die Familienversicherung vorliegt

  • wie sich Teilrenten, Kindererziehungszeiten und Rentenbestandteile rechtlich auswirken

  • welche Optionen vor oder nach Rentenbeginn noch bestehen

  • wie sich Gesetzesänderungen finanziell optimal berücksichtigen lassen

Empfehlung: Lassen Sie Ihre Renten- und Krankenversicherungssituation frühzeitig individuell prüfen – idealerweise vor Rentenantragstellung.

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