Vordruck V0800 – Antrag auf Kindererziehungszeiten bei der Rentenversicherung

 

Der Vordruck V0800 ist das offizielle Formular der Deutschen Rentenversicherung, mit dem Kindererziehungszeiten im Rentenversicherungskonto festgestellt werden. Diese Zeiten sind rentenrechtlich von erheblicher Bedeutung und können die spätere gesetzliche Altersrente spürbar erhöhen.

 

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über Zweck und Inhalt des Antrags, den Zusammenhang mit der Kontenklärung sowie wichtige Hinweise zur Neuregelung ab dem 01.01.2027 (Mütterrente III).

 

Zweck des Vordrucks V0800

 

Mit dem Vordruck V0800 – Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten werden Zeiten der Kindererziehung geltend gemacht. Die Deutsche Rentenversicherung bewertet diese Zeiten wie Pflichtbeitragszeiten, auch wenn während der Erziehungsphase keine oder nur eingeschränkte Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde.

 

Derzeit gelten folgende Regelungen:

  • Kinder ab Geburtsdatum 01.01.1992: bis zu 3 Jahre Kindererziehungszeit pro Kind

  • Kinder vor dem 01.01.1992: derzeit bis zu 2,5 Jahre pro Kind (siehe Neuregelung ab 2027)

Rentenrechtliche Bedeutung von Kindererziehungszeiten

 

Kindererziehungszeiten wirken sich in mehrfacher Hinsicht positiv auf die Rentenansprüche aus. Sie:

  • gelten als Beitragszeiten

  • zählen bei der Erfüllung von Wartezeiten (z. B. für Alters- oder Erwerbsminderungsrenten)

  • erhöhen die monatliche Rentenhöhe

Wesentlich ist, dass diese Zeiten nicht automatisch berücksichtigt werden. Sie müssen durch Antragstellung festgestellt und im Rentenkonto gespeichert werden.

 

Antrag V0800 und Kontenklärung – enger Zusammenhang

 

Der Antrag auf Kindererziehungszeiten wird regelmäßig im Rahmen einer Kontenklärung gestellt.

 

Bei der Kontenklärung überprüft die Deutsche Rentenversicherung, ob das Versicherungskonto vollständig und korrekt geführt ist. Dabei werden unter anderem:

  • Kindererziehungszeiten

  • Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung

  • Schul- und Ausbildungszeiten

  • Beschäftigungs- und Versicherungszeiten

erfasst oder ergänzt. Fehlen Kindererziehungszeiten, ist die Einreichung des Vordrucks V0800 erforderlich.

 

Hinweis: Üblicherweise werden Kindererziehungszeiten bereits im Zuge der Kontenklärung festgestellt. Eine gesonderte spätere Antragstellung ist nur dann erforderlich, wenn bei der Kontenklärung keine oder unvollständige Erziehungszeiten festgestellt worden sind.

 

Neuregelung ab 01.01.2027: Mütterrente III – zusätzliche Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder

 

Zum 01.01.2027 tritt die gesetzliche Neuregelung der Mütterrente III in Kraft. Sie erweitert die Bewertung von Kindererziehungszeiten für Kinder, die vor dem 01.01.1992 geboren worden sind.

 

Für diese Kinder werden je Kind weitere sechs Monate Kindererziehungszeit angerechnet. Dadurch wird die bisherige, niedrigere Bewertung dieser Jahrgänge teilweise ausgeglichen, und die Erziehungsleistung wird stärker rentenrechtlich berücksichtigt.

 

Wichtig für Versicherte:


Die zusätzlichen Kindererziehungszeiten werden von Amts wegen automatisch berücksichtigt. Das bedeutet:

  • Kein neuer Antrag erforderlich

  • Ein bereits gestellter V0800-Antrag bleibt wirksam

  • Die zusätzlichen sechs Monate werden von der Rentenversicherung automatisch angerechnet, sobald die Regelung in Kraft tritt

Voraussetzung ist lediglich, dass die Kindererziehungszeiten bereits korrekt im Rentenversicherungskonto gespeichertsind. Eine frühzeitige Kontenklärung ist daher empfehlenswert.

 

Wer sollte den Antrag V0800 stellen?

 

Ein Antrag auf Kindererziehungszeiten kommt insbesondere in Betracht für:

  • Mütter und Väter

  • Pflege- und Adoptiveltern

  • Versicherte, bei denen Kindererziehungszeiten bislang nicht im Rentenkonto erfasst sind

  • Personen, die eine Kontenklärung durchführen oder ihre Altersrente vorbereiten

Kindererziehungszeiten können grundsätzlich nur einem Elternteil für denselben Zeitraum zugeordnet werden. Eine entsprechende Erklärung zur überwiegenden Erziehung ist Bestandteil des Antrags.

 

Inhalt des Vordrucks V0800

 

Der Antrag enthält unter anderem Angaben zu:

  • den persönlichen Daten der antragstellenden Person

  • dem Kind (Name, Geburtsdatum, Geburtsort)

  • dem Zeitraum der Kindererziehung

  • der überwiegenden Erziehung

  • dem anderen Elternteil

Je nach Einzelfall können Nachweise, insbesondere Geburtsurkunden, erforderlich sein.

 

Antragstellung

Der Vordruck V0800 ist erhältlich:

  • bei der Deutschen Rentenversicherung

  • in den Auskunfts- und Beratungsstellen

  • als PDF-Formular

  • über die Online-Services der Rentenversicherung

Die Antragstellung ist schriftlich, persönlich oder digital möglich.

 

Empfehlung aus der Praxis

 

Es empfiehlt sich, Kindererziehungszeiten nicht erst im Zusammenhang mit dem Rentenantrag, sondern bereits deutlich früher – idealerweise im Rahmen einer Kontenklärung – feststellen zu lassen. So ist sichergestellt, dass:

  • das Rentenkonto vollständig ist

  • gesetzliche Verbesserungen (z. B. Mütterrente III ab 2027) automatisch berücksichtigt werden

  • die spätere Rentenberechnung auf einer verlässlichen Grundlage erfolgt

 

Fazit

 

Der Vordruck V0800 ist ein zentrales Instrument zur rentenrechtlichen Anerkennung von Kindererziehungszeiten. Eine frühzeitige Antragstellung, insbesondere im Zusammenhang mit einer Kontenklärung, schafft Klarheit über den eigenen Rentenanspruch und stellt sicher, dass gesetzliche Verbesserungen – wie die Mütterrente III ab 01.01.2027 – vollständig wirksam werden.

 

Wenn Sie Fragen zur Feststellung von Kindererziehungszeiten haben oder eine individuelle Rentenberatung wünschen, stehen wir Ihnen bei Rentenberatung Schilbach gerne persönlich zur Verfügung. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung, Kontenklärung und Prüfung Ihrer Rentenansprüche, damit Ihre Altersrente korrekt und vollständig berechnet wird.

 

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