Die Aktivrente bietet Rentnerinnen und Rentnern nach Erreichen der Regelaltersgrenze einen klaren finanziellen Vorteil: Wer als Arbeitnehmer freiwillig weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 EUR pro Monat steuerfrei verdienen – zusätzlich zur gesetzlichen Altersrente.
Damit wird Beschäftigung im Ruhestand gezielt gefördert.
Die Aktivrente ist ein steuerlicher Freibetrag für Arbeitslohn, der ausschließlich für abhängig beschäftigte Rentner gilt. Voraussetzung ist, dass die Regelaltersgrenze vollendet wurde.
Der steuerfreie Betrag beträgt:
bis zu 2.000 EUR monatlich
bis zu 24.000 EUR jährlich
Die gesetzliche Rente bleibt davon vollständig unberührt.
Die Aktivrente gilt für:
Rentnerinnen und Rentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze
Personen in abhängiger Beschäftigung
Arbeitnehmer in Teilzeit, Vollzeit oder projektbezogener Anstellung
Nicht begünstigt sind:
Selbständige und Freiberufler
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
andere Einkunftsarten außerhalb von Arbeitslohn
Steuerfreier Arbeitslohn bis 2.000 EUR monatlich
Keine Anrechnung auf die gesetzliche Rente
Freiwillige Weiterarbeit
Attraktiv für flexible Arbeitsmodelle
Stärkung des Arbeitsmarktes durch Erfahrung
Der steuerfreie Betrag gilt ausschließlich für Arbeitslohn. Einkommen oberhalb von 2.000 EUR monatlich unterliegt der regulären Besteuerung.
Eine steuerliche Beratung hilft, die Aktivrente korrekt anzuwenden und steuerliche Risiken zu vermeiden.
Die Aktivrente ermöglicht arbeitenden Rentnern, bis zu 24.000 EUR jährlich steuerfrei zu verdienen – jedoch nur im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses und erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
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