Bereits im Jahr 2014 wurde für Geburten vor dem 01.01.1992 ein zusätzliches Jahr Kindererziehung eingeführt. Nun soll die Regelung erweitert werden und Müttern soll für Geburten vor 1992 ein drittes Jahr Kindererziehung angerechnet werden. Damit wäre eine Gleichstellung mit Geburten ab 1992 erreicht.
Kritik: Die erweiterte Anrechnung ist nur für Mütter vorgesehen, die mindestens drei Kinder geboren haben. Sie wird also nicht allen Müttern zugutekommen. Es ist nicht einzusehen, dass Kindererziehung in Abhängigkeit von der Anzahl der Kinder unterschiedlich bewertet werden soll. Wie bereits bei der ersten Stufe wird auch jetzt kritisiert, dass die zusätzlichen Kosten nicht als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus Steuermitteln sondern allein aus der Rentenkasse getragen werden sollen.
Vor dem Ende der letzten Legislaturperiode wurde bereits eine schrittweise Erweiterung der Zurechnungszeiten über das 62. Lebensjahr hinaus beschlossen. Die Anhebung soll nunmehr in einem Schritt auf das 65. Lebensjahr und 8 Monate erfolgen und anschließend parallel zur Regelaltersgrenze bis zum 67. Lebensjahr erweitert werden.
Kritik: Die Erweiterung der Zurechnungszeiten kann nur ein Schritt zur Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten sein. Ergänzend erscheint die Abschaffung der Abschläge von bis zu 10,8 % notwendig, um die Absicherung bei Erwerbsminderung zu verbessern.
Renten, die trotz langjähriger Versicherung, Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen nicht hoch genug sind, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, sollen auf 10 % oberhalb des regionalen Grundsicherungsbedarfs angehoben werden.
Kritik: Die Bedürftigkeitsprüfung soll durch die Rentenversicherungsträger erfolgen, die damit fachfremde Aufgaben übernehmen sollen. Zwar soll eine Zusammenarbeit mit den Grundsicherungsämtern erfolgen. Wie die Bedürftigkeitsprüfung jedoch durch die Rentenversicherung durchgeführt werden soll, ist nicht geklärt. Auch sind durch Unterschiede des regionalen Grundsicherungsniveaus Ungerechtigkeiten vorprogammiert.
Für Selbständige soll eine Vorsorgepflicht eingeführt werden. Grundsätzlich ist eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung vorgesehen. Bei einer vergleichbaren anderen Vorsorge soll eine Befreiung möglich sein.
Die Mindestbeiträge zur freiwilligen Krankenversicherung sollen für Kleinunternehmer gesenkt werden.
Fazit:
Die beteiligten Parteien sollten für den Fall erfolgreicher Koalitionsverhandlungen insbesondere die Finanzierung der Verbesserungen auf den Prüfstand stellen und gesamtgesellschaftliche Aufgaben, wie die Würdigung der Kindererziehungsleistung, aus Steuermitteln finanzieren. Die Mütterrente II sollte im Interesse der Gleichbehandlung unabhängig von der Anzahl der Kinder für alle gelten. Die organisatorische Abwicklung der Grundrente sollte gründlich durchdacht und die Bedürftigkeitsprüfung den fachlich hiermit vertrauten Grundsicherungsämtern übertragen werden.
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